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Weitere Informationen

Beratung vom Rechtsanwalt und Notar

Kompetenter Beistand vom Rechtsanwalt und Notar

Erben ist nicht immer einfach

Anwalt für Erbrecht – Rechtsstreit ums Erbe

Streit ums Testament und Erbe in Bramsche

Hoferbe sichern – Höferecht

Höferecht – Verhinderung der Zersplitterung von landwirtschaftlichen Höfen

Grundstückrecht – Notar in Bramsche

Manchmal geht es nicht ohne Anwalt

Hausverkauf, Grundschuldbestellung – nicht ohne Notar

Notar in Bramsche

Einvernehmlich oder strittig – Scheidung und Sorgerecht

Das persönliche Rechtsempfinden und die gesetzliche Rechtslage sind nicht immer bis ins Letzte miteinander vereinbar. Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten gut beraten, bevor ein Rechtsstreit eskaliert. Häufig werden bei Gericht voreilig Klagen eingereicht, die kaum eine Aussicht auf Erfolg haben. Auch wenn das Recht eigentlich auf Ihrer Seite ist, kann sich ein Prozess vor Gericht oft sehr lange hinziehen. Im Laufe vieler Monate laufen hohe Kosten auf. Sie wünschen sich eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Klage? Vielleicht lässt sich ein Gerichtsverfahren umgehen und es kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden oder es kann ein Vergleich angestrebt werden, mit dem beide Seiten einverstanden sind. In unserer Kanzlei erfahren Sie jederzeit zu Rechtsproblemen eine umfängliche Rechtsberatung. Zu allen notariellen Angelegenheiten und zu Rechtsfragen des Immobilien-, Handels- und Erbrechts berät Sie der Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld. Am Anfang steht die Erstberatung. Danach entscheiden Sie, ob Sie uns ein Mandat erteilen möchten. Egal ob Angelegenheiten beim Notar oder ein Rechtsstreit, bis zur endgültigen Klärung und dem Abschluss der Rechtssache, stehen wir Ihnen mit vollem Einsatz zur Seite.

Ob im Notariat oder bei unseren Rechtsanwälten – in unserer Kanzlei bieten wir Ihnen jederzeit qualifizierte Beratungen zu allen Rechtsfragen an. Wenden Sie sich aus Wallenhorst an uns, wenn Sie einfach mehr Klarheit über ein strittiges Rechtsproblem brauchen. Wir messen gerade den Beratungen höchsten Wert bei, denn nur gut beratende Mandanten können auch die richtigen Entscheidungen treffen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wenn es um geschäftliche Regelungen, Probleme mit der Immobilie, eine ungerechtfertigte Kündigung oder einen Verkehrsverstoß geht. Wir stehen Ihnen mit unserer ganzen Erfahrung und Einsatzbereitschaft zur Verfügung.

Manchmal ist es schwierig, ein Erbe anzutreten. Insbesondere, wenn mehrere Erben testamentarisch sehr unterschiedlich bedacht wurden, kommt es häufig zu heftigen Auseinandersetzungen. Nicht immer führen Argumente und gute Worte zum Erfolg. Streit ums Erbe und Ärger in der Erbengemeinschaft landen nicht selten vor Gericht. Eine Firma oder Immobilie müsste verkauft werden, um einen Erben auszuzahlen oder weniger gut bedachte Erben wollen das Testament anfechten. Ein Testament, das von unserem Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld beglaubigt und hier hinterlegt wurde, bietet zwar schon eine gewisse Sicherheit, dass Streitigkeiten um die Erbaufteilung umgangen werden, ausgeschlossen sind Probleme in der Folge aber nicht immer. Häufig werden Testamente ohne den Rat vom Notar verfasst und es wird angenommen, ein Angehöriger könne einfach komplett enterbt werden. Dem hat der Gesetzgeber mit dem Recht auf einen Pflichtteil einen Riegel vorgeschoben. Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld befasst sich schwerpunktmäßig auch mit dem Erbrecht und vertritt Ihre Interessen beim Erbe und Pflichtteilsrecht. Setzen Sie sich aus Bramsche mit uns in Verbindung. Lässt sich selbst mit der Unterstützung durch unseren Rechtsanwalt keine gütliche Einigung erreichen, kann Ihr Pflichtteil am Erbe auch eingeklagt werden. 

Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld vertritt als Rechtsanwalt die Schwerpunkte Handelsrecht, Immobilienrecht sowie das Erbrecht. Gerade bei Erbfällen kommt es oft zu Streitigkeiten. Erben fühlen sich benachteiligt. Ein Erblasser hat in seinem Testament den Pflichtteil eines Erben außer Acht gelassen, es liegen mehrere Testamente vor, die alle nicht vom Notar beglaubigt wurden. Gerade bei Erbengemeinschaft kann es noch nach Jahren zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Ein Mitglied möchte aus der Erbengemeinschaft ausscheiden und will ausgezahlt werden oder die Erbengemeinschaft wünscht eine Auflösung. Laufen Erbstreitigkeiten auf ein gerichtliches Verfahren hinaus, kann das sehr teuer und langwierig werden. Der Rechtsanwalt wird sich mit den streitenden Parteien in Verbindung setzen. Im besten Fall kann eine Einigung ohne Gericht herbeigeführt werden. Bei unserem Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld für Erbrecht wissen Sie Ihren Rechtsfall in besten Händen. Wir sind immer bemüht, Rechtsfälle aller Art zum Wohl und im Interesse unserer Mandanten so kosten- und zeitsparend wie möglich zu klären. Sind allerdings außergerichtliche Regelungen nicht zu erreichen, dann finden Sie bei uns die engagierte Rechtsvertretung vor Gericht, die Sie sich wünschen.

Auf den Schock und die Trauer um einen verstorbenen Angehörigen folgt häufig der unschöne Streit über testamentarischen Festlegungen. Als Erblasser sollten Sie sich daher zeitig darum kümmern, dass es an Ihrem Testament nichts zu deuteln gibt. Besprechen Sie das Testament mit unserem Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld. Der Notar kann Ihr Testament auf Rechtssicherheit prüfen, sie auf Lücken, Versäumnisse oder missverständliche Formulierungen hinweisen. Notariell beglaubigt bietet Ihr Testament keine rechtliche Angriffsfläche. Werden Änderungen vorgenommen, bedürfen diese ebenfalls der Beglaubigung. Leider versäumen viele Erblasser den Gang zum Notar. Dann brauchen Erben für eine Anfechtung oder für die Durchsetzung vom Pflichtteil einen fähigen Rechtsanwalt, der sich speziell beim Erbrecht auskennt. Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld in unserer Kanzlei ist auch dann für Sie der geeignete Ansprechpartner. 

Für den landwirtschaftlichen Betrieb gibt es beim Erbrecht ein Sonderrecht, das Höferecht. Während das Erbe gewöhnlich vom Erblasser aufgeteilt werden kann, verhindert das Höferecht eine Zersplitterung des Hofes. Dieses Sonderrecht zu kennen und zu beachten ist für Sie als Eigentümer wichtig, um für den Erbfall die richtigen Schritte vorzunehmen. Damit es nicht zu einer Hofaufteilung kommt, muss dieser als Hof im Grundbuch eingetragen werden. Diesen Eintrag können Sie über unseren Notar regeln. Soll im Erbfall Rechtsunsicherheit herrschen und Rechtsstreit vermieden werden, sichern Sie vorsorglich, dass ein rechtsgültiges Testament vorliegt. Lassen Sie das Testament am besten von unserem Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld beglaubigen, damit es keinen Raum für Anfechtungen durch unzufriedene Erben gibt. Allerdings gibt es immer wieder Erbfälle, bei denen kein Testament aufzufinden ist oder keines verfasst wurde. Auch dann ist der Bestand des Hofes nicht gefährdet. Wurde der Grundbucheintrag vorgenommen, wird die Erbfolge nach dem Erbrecht entschieden und das Hoferbe geklärt. Gibt es Erbstreitigkeiten oder sonstige Probleme wenden Sie sich vertrauensvoll an den Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld. Bei unserem Rechtsanwalt für Grundstückrecht und Höferecht ist Ihr Recht in guten Händen. Unser Anwalt wird sich dafür einzusetzen, dass möglichst ein langes, teures Gerichtsverfahren umgangen und eine Einigung der Erben erzielt wird. Läuft es auf ein Verfahren hinaus werden Sie von ihm in vollem Umfang vertreten.

Gerade in stark landwirtschaftlich genutzten Gebieten gewinnt die enge Verknüpfung von Grundstückrecht und Höferecht Bedeutung. Als Höferecht wird ein landwirtschaftliches Sonderrecht bezeichnet, welches verhindert, dass im Erbfall ein Landwirtschaftsbetrieb unter mehreren Erben aufgeteilt wird. Gewöhnlich wäre dies das Aus für einen funktionierenden Hof. Um das Höferecht im Erbfall geltend zu machen, muss der Erblasser den Hof anerkennen lassen. Der erforderliche Grundbucheintrag dazu wird in unserer Kanzlei vom Notar vorgenommen. Das Testament mit der Festlegung, welchem Erben der Hof zufällt und wie sonstiges Erbe aufgeteilt wird, können Sie ebenfalls mit Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld besprechen und notariell beglaubigen lassen. Liegt die Grundbucheintragung als Hof vor, fehlt aber ein Testament, wird nach dem geltenden Erbrecht die Erbfolge bestimmt. In der Regel fällt der Hof dann dem Erben zu, der maßgeblich den Hof mitbewirtschaftet hat oder/und bereits Entscheidungsbefugnisse hatte. Wie häufig bei Immobilien kommt es auch beim Höferecht oft zu Erbstreitigkeiten. Nach Möglichkeit wird unser Anwalt versuchen, die Rechtsstreitigkeiten gütlich beizulegen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Gehen solche Fälle vor Gericht, hat dies häufig langwierige Verfahren zur Folge, die zudem hohe Kosten verursachen. Dabei werden Sie auch in Neuenkirchen ebenfalls von unserem Rechtsanwalt für Erbrecht, Grundstückrecht und Höferecht kompetent vertreten. 

Sie planen den Kauf von Baugrund oder einem Haus in Bramsche? Lassen Sie von unserem Notar die vorliegenden Dokumente prüfen und besprechen Sie mit ihm die Einzelheiten des geplanten Kaufs. Sie können Dokumente wie den Miet- und Kaufvertrag, den Bau- und/oder Maklervertrag auch von unserem Notariat unterschriftsreif aufsetzen lassen. Geht es um eine Immobilie, müssen Mängel der Verträge unbedingt ausgeschlossen werden. Zu allen notariellen Aufgaben betreut Sie in der Kanzlei Börgen-Hünefeld-Hein in Bramsche Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld. Sie erhalten eine umfassende Beratung zu allen Fragen wie Zahlungssicherung, Mängelgewährleistung, zum Kauf der Eigentumswohnung oder vom Haus. Auch für Rechtsstreitigkeiten zum Grundstückrecht und Höferecht steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld zur Verfügung. 

So friedlich Bramsche im Kreis Osnabrück wirkt, Rechtsstreitigkeiten bleiben nirgends nicht aus. Soll eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden, ist das Testament strittig oder geht es ums Handelrecht, bleibt häufig nur der Weg zu einem Rechtsanwalt. Dabei muss nicht zwingend jeder Fall gleich vor Gericht landen. Lassen Sie sich umfassend vom Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld beraten. Häufig können mit unserer anwaltlichen Unterstützung solche Streitfälle auch außergerichtlich beigelegt werden. Die außergerichtliche Klärung ist die kostengünstige, gütliche Einigung der Parteien. Lässt sich ein gerichtlicher Prozess nicht vermeiden, setzen wir alles daran, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. In jedem Fall können Sie sich in unserer Kanzlei auf eine engagierte Vertretung Ihrer berechtigten Interessen verlassen. Viele Mandanten suchen die Kanzlei in der Nähe auf, um wichtige Verträge notariell zu untermauern. Ohne Notar können Sie Ihr Grundstück nicht verkaufen oder eine Grundschuldbestellung vornehmen. Wenn Sie Ihr Testament oder einen Erbvertrag notariell absichern, schieben Sie so mancher Erbstreitigkeit einen Riegel. Ohne notarielle Beglaubigung ist übrigens auch Ehevertrag nicht gültig. Sie können sich in unserer Kanzlei zu allen notariellen Angelegenheiten umfassend beraten lassen. 

Als Käufer oder Verkäufer eines Grundstücks oder Hauses brauchen Sie unbedingt einen Notar. Suchen Sie unser Notariat auf. Wir prüfen eingehend alle Dokumente für den geplanten Kauf und Verkauf. Sie erhalten eine ausführliche, umfangreiche Rechtsberatung zu allen Fragen. Wir begleiten Sie während der Verhandlungen über Vertragsteile, zu denen noch eine Einigung aussteht und zur Rechtssicherheit des Kaufvertrags. Ist der Vertrag sicher ausgehandelt und sind Sie sich einig, wird alles bei uns beurkundet. Erst mit dieser Urkunde hat der Vertrag vor dem Gesetz Gültigkeit und Bestand. Die notarielle Urkunde ist vom Gesetz für zahlreiche Verträge vorgesehen. Ihr Testament können Sie natürlich auch einfach zu Hause abfassen und zugänglich für die Erben aufbewahren. Nicht selten führen solche Verfügungen aber zu Erbstreitigkeiten und letztlich sogar zu langwierigen Gerichtsverfahren. Sie können eine sichere Vorsorge treffen, wenn Sie das Testament mit Ihrem Notar in Bramsche besprechen und beurkunden lassen. Das Testament kann bei uns hinterlegt werden und wird dann auch von uns eröffnet. Notariell beurkundete Verträge sind unbedingt rechtswirksam. Dennoch können Sie natürlich jederzeit die geschlossenen Vereinbarungen oder das Testament verändern. Allerdings ist auch dafür der notarielle Beistand vorgeschrieben. Für Fragen zu allen notariellen Angelegenheiten sind wir in der Kanzlei Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld jederzeit für Sie da. 

Bestimmte Verträge erhalten erst Rechtskraft, wenn sie von einem Notar beurkundet wurden. Während Sie Ihr Auto einfach verkaufen können, ist für den Kauf des Eigenheims zwingend die notarielle Urkunde vorgeschrieben. Sie möchten heiraten und von vornherein Streitigkeiten um Eigentumsansprüche bei einer eventuellen Trennung von vornherein ausschließen? Dann kann ein Ehevertrag geschlossen werden, der alle Ansprüche klar absichert. Das Papier daheim im Schreibtisch hat im Fall einer Scheidung wenig Wert. Mit der notariellen Beurkundung ist der Ehevertrag dagegen rechtswirksam. Gesellschaftsrechtliche Verträge, die Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht oder des Testaments, wenden Sie sich an unsere Kanzlei Notar Frank Hünefeld. Auch wenn ein beurkundeter Vertrag geändert werden soll, muss dies neuerlich beim Notar vorgenommen werden. Lassen Sie sich bei uns zu allen rechtlichen Einzelheiten beraten. Wir prüfen die Dokumente und sorgen für einen rechtlich unantastbaren Abschluss der Verträge.

Beim Kauf einer Immobilie oder eines Bauernhofs brauchen Sie unbedingte Rechtssicherheit. Unsere Kanzlei Börgen-Hünefeld-Hein in Bramsche ist für Sie ein kompetenter Ansprechpartner. Wir erfüllen sowohl rechtsanwaltliche wie notarielle Aufgaben. Daher können Sie alles rund um den Erwerb oder den Verkauf direkt mit unserem Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld eingehend besprechen. Dem Mandat voraus geht eine gründliche Erstberatung, die für Sie noch unverbindlich ist. Vertrauen Sie die rechtlichen Belange für den Immobilienkauf und Verkauf dem Notar an, wird dieser Sie zu allen Einzelheiten detailliert beraten. Verträge und andere Dokumente in Zusammenhang mit dem Kauf können direkt in unserem Notariat erstellt werden. Das sichert die Rechtssicherheit aller Formulierungen und der Form der Verträge ab. 

Im Vorfeld einer Scheidung kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, die sich nicht im Gespräch klären lassen. Zu allen Fragen des Familienrechts, ob Scheidung, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr, ist Frau Rechtsanwältin Hein in der Kanzlei Börgen - Hünefeld - Hein Ihre Ansprechpartnerin des Vertrauens. Wir können Sie umfangreich zu allen rechtlichen Möglichkeiten beraten. Oft lassen sich Streitfälle in Familien mit unserer Hilfe doch noch gütlich klären und die Partner können sich zu strittigen Fragen einigen. Wenn der Rechtsfall nicht anders als vor Gericht verhandelbar ist, setzen wir uns konsequent für unsere Mandanten ein und begleiten sie engagiert beim Prozess.
 

Erbrecht
Testament
Höferecht
Grundstücksrecht
Grundschuldbestellungen

Es ist durchaus rechtsgültig, wenn Sie ein handgeschriebenes, datiertes und unterzeichnetes Testament zu Hause im Schreibtisch oder Safe verwahren. Sicherer ist es, wenn das Testament im Beisein von genannten Zeugen unterschrieben wird. Möchten Sie allerdings große Werte vererben, z.B. eine oder mehrere Immobilien, eine Firma, hohes Aktienkapital, wertvolle Kunstsammlungen und Ähnliches, ist es ratsam zur Abfassung des Testaments einen Notar aufzusuchen. In unserer Kanzlei in Bramsche betreut Sie in diesem Fall Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld. Das notariell beglaubigte Testament ist eine sichere Vorbeugung gegen eine Anfechtung durch Erben, die sich vielleicht benachteiligt fühlen und andere Streitigkeiten um das Erbe. Zu Auseinandersetzungen um das Erbe kann es in der Folge dennoch kommen. So geraten oft später Personen in Streit, die zu gleichen Teilen ein Haus geerbt haben, von denen sich einer das Erbe ausgezahlt haben möchte oder es kommt zu Streitigkeiten in einer größeren Erbengemeinschaft. Hat sich unsere Kanzlei schon zuvor beim Testament mit der Erbsache befasst, wird es naheliegen, uns auch mit der weiteren Vertretung Ihrer Rechtsinteressen zu beauftragen. Nicht nur beim Erbrecht, auch bei einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bietet Ihnen die Regelung bei unserem Notar Sicherheit. Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld wird Sie beraten, die Dokumente prüfen und amtlich beglaubigen. Das sorgt für Sicherheit für Sie und den/die Bevollmächtigten.
 

Sicherheit bei Testament und Vorsorgevollmacht

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